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   OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05   

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https://dejure.org/2006,1588
OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05 (https://dejure.org/2006,1588)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.02.2006 - 3 W 209/05 (https://dejure.org/2006,1588)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 3 W 209/05 (https://dejure.org/2006,1588)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Eintragung der Abberufung des einzigen Geschäftsführers und Alleingesellschafters einer GmbH ind Handelsregister; Rechtsmissbrüchlichkeit einer eigenen Abberufung; Anfechtung des Erwerbs der Gesellschaftsanteile wegen arglistiger Täuschung; ...

  • Judicialis

    GmbHG § 38; ; GmbHG § 39; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 38 § 39; BGB § 242
    Ablehnung der Eintragung der Abberufung des einzigen Geschäftsführers und Alleingesellschafters einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Selbstabberufung des einzigen Geschäftsführers und gleichzeitigen Alleingesellschafters einer GmbH ist rechtsmissbräuchlich, wenn kein neuer Geschäftsführer bestellt wird oder ein wichtiger Grund für die Abberufung nicht vorliegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein Widerruf ohne neuen GmbH-Geschäftsführer

  • IWW (Kurzinformation)

    Vollstreckungspraxis - Ist die Abberufung des alleinigen GmbH-Geschäftsführers möglich?

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Amtsniederlegung, Eintragung Handelsregister, Geschäftsführer, Rechtsmissbrauch

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Löschung des Geschäftsführers ohne "Ersatzmann"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 950
  • DNotZ 2006, 709
  • FGPrax 2006, 132
  • BB 2006, 1179
  • DB 2006, 662
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79

    Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Juli 1980 (Az.: II ZR 161/79, veröffentlicht in NJW 1980, 2415) ausgeführt, die aus wichtigen Gründen erklärte Amtsniederlegung eines Geschäftsführers einer GmbH sei, auch wenn über die objektive Berechtigung der Gründe gestritten werde, sofort wirksam.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00

    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung durch alleinigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05
    In den Fällen der Amtsniederlegung durch den alleinigen Gesellschafter - Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH vertritt die obergerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig die Auffassung, dass diese rechtsmissbräuchlich sei, wenn der Geschäftsführer nicht zugleich einen neuen Geschäftsführer bestellt oder die Amtsniederlegung aus einem wichtigen Grund erfolgt (BayObLGZ 1999, 171; KG Berlin, Beschluss vom 1. November 2000 - 23 W 3250/02 - zit. nach juris - OLG Hamm DNotZ 1989, 396; OLG Düsseldorf ZIP 2001, 25; Scholz/Schneider, GmbHG 9. Aufl., § 38 Rdnr. 90; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl., § 38 Rdnr. 42; Palandt/Heinrichs, BGB 65. Aufl., § 242 Rdnr. 72; Meyke, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers, 3. Aufl. S. 78; Lohr, DStR 2002, 2173).
  • BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 35/99

    Zur Zulässigkeit der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05
    In den Fällen der Amtsniederlegung durch den alleinigen Gesellschafter - Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH vertritt die obergerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig die Auffassung, dass diese rechtsmissbräuchlich sei, wenn der Geschäftsführer nicht zugleich einen neuen Geschäftsführer bestellt oder die Amtsniederlegung aus einem wichtigen Grund erfolgt (BayObLGZ 1999, 171; KG Berlin, Beschluss vom 1. November 2000 - 23 W 3250/02 - zit. nach juris - OLG Hamm DNotZ 1989, 396; OLG Düsseldorf ZIP 2001, 25; Scholz/Schneider, GmbHG 9. Aufl., § 38 Rdnr. 90; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl., § 38 Rdnr. 42; Palandt/Heinrichs, BGB 65. Aufl., § 242 Rdnr. 72; Meyke, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers, 3. Aufl. S. 78; Lohr, DStR 2002, 2173).
  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 19/81

    Amtspflichten des Rechtspflegers beim Handelsregister

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05
    Eine allgemeine und umfassende Prüfung der materiellen Wirksamkeit der Gesellschafterbeschlüsse und Erklärungen scheidet indes aus (RGZ 127, 153; BGHZ 84, 285; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 127 Rdnr. 1 ff).
  • BayObLG, 06.08.1981 - BReg. 1 Z 39/81

    Zur Anmeldung der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und gleichzeitig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05
    Der Senat hält jedoch in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1981, 266) und dem Oberlandesgericht Hamm (aaO) aufgrund der besonderen tatsächlichen Umstände der vorliegenden Fallgestaltung eine andere Betrachtsweise für geboten.
  • RG, 24.01.1930 - III 75/29

    1. Wer ist bei Amtspflichtverletzungen von Handelsregisterführern als Dritter im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05
    Eine allgemeine und umfassende Prüfung der materiellen Wirksamkeit der Gesellschafterbeschlüsse und Erklärungen scheidet indes aus (RGZ 127, 153; BGHZ 84, 285; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 127 Rdnr. 1 ff).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - 25 Wx 18/15

    Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer

    Ein solcher liegt regelmäßig dann vor, wenn es sich bei dem sein Amt niederlegenden Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Gesellschafter ist und er davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1981, 266, 269; BayObLGZ 1999, 171; OLG München FGPrax 2012, 176, 177; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144; OLG Düsseldorf (Senat), Beschluss vom 17.12.2010 - I-25 Wx 56/10, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf - Senat - Beschluss vom 18.12.2014 - I-25 Wx 31/14, KG GmbHR 2001, 147; OLG Hamm GmbHR 1989, 35; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 132; OLG Köln Rpfleger 2008, 366; Lohr, RNotZ 202, 164, 167; Scholz/Schneider/Schneider a. a. O., § 38 GmbHG, Rdn. 90; Krafka/Willer/Kühn, a. a. O., Rdn. 1093 m. w. Nachw.; Baumbach/Huck/Zöllner/Noack a. a. O., § 38 GmbHG, Rdn. 87).

    Es ist vielmehr angesichts der Personenidentität von Geschäftsführungs- und Willensorganen in der Gesellschaft im Interesse der Rechtssicherheit geboten, höhere Anforderungen an die Amtsniederlegung oder die Abberufung des Gesellschafter/Geschäftsführers zu stellen (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132, 133).

    Anderenfalls könnte dieser nach freiem Belieben das Vermögen der Gesellschaft dem Zugriff der Gläubiger entziehen, indem er die Gesellschaft durch seine Amtsniederlegung oder seine Abberufung handlungsunfähig macht (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 132 f.; Lohr, RNotZ 2002, 164, 168 ff.).

  • OLG Köln, 01.02.2008 - 2 Wx 3/08

    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers einer GmbH

    1 Z 39/81">BayObLGZ 1981, 266 [269]; BayObLGZ 1992, 253 [254]; BayObLGZ 1999, 171 = FGPrax 1999, 186; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 82; OLG Hamm, OLGZ 1988, 411; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132; Lohr, RNotZ 2002, 164 [167] m.w.N.; Lohr, DStR 2002, 2173 [2176] m.w.N.; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Auflage 2004, § 38 Rdnr. 42; Scholz/Schneider, GmbHG 9. Auflage 2000, § 38 Rdnr. 90; s.a. Palandt/Heinrichs, BGB 67. Auflage 2008, § 242 Rdnr. 72).

    Es ist vielmehr angesichts der Personenidentität von Geschäftsführungs- und Willensbildungsorgan in der Gesellschaft im Interesse der Rechtssicherheit geboten, höhere Anforderungen an die Amtsniederlegung des Gesellschafter-Geschäftsführers zu stellen (OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132 [132 f.]).

    Anderenfalls könnte dieser nach freiem Belieben das Vermögen der Gesellschaft dem Zugriff der Gläubiger entziehen, indem er die Gesellschaft durch Amtsniederlegung handlungsunfähig macht (OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132 [132 f.]; Lohr, RNotZ 2002, 164 [168 ff.]; ders, DStR 2002, 2173 [2177 ff.]).

    Zum anderen erscheint die Bestellung eines Notgeschäftsführers für den dazu Ausgewählten vorliegend unzumutbar, da - nachdem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH am 17. Januar 2008 mangels Masse abgelehnt wurde - auch keine Mittel für dessen Vergütung zur Verfügung stehen dürften (vgl. dazu auch BayObLGZ 1981, 266 [268]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132 [133]).

  • OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 20 W 317/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Niederlegung der Geschäftsführung des

    Das Interesse an der Amtsniederlegung bzw. der Abberufung mit dem Versuch, sich freiwillig übernommener Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind, kann in diesem Fall nicht zur Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter führen (vgl. insgesamt u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2010, Az. 25 Wx 56/10 und vom 06.12.2000, Az. 3 Wx 393/00, jeweils m.w.N. und zitiert nach juris; BayObLG, RPfleger 1981, 486 f. und Beschluss vom 15.06.1999, Az. 3Z BR 35/99, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 3 W 209/05, und OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2008, Az. 2 Wx 3/08, - zur Mehrpersonengesellschaft bei entscheidendem Einfluss des amtsniederlegenden Gesellschafter-Geschäftsführers - jeweils m.w.N. und jeweils zitiert nach juris; OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011, Az. 31 Wx 64/11, und vom 29.05.2012, Az. 31 Wx 188/12 - Ausweitung dieser Rspr. auf den Fall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft, die sämtliche Geschäftsanteile einer GmbH hält, und davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen -, jeweils zitiert nach juris; Kleindieck in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., 2012, § 38, Rn. 42 ff.; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl., 2013, Rn.1093; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., 2013, § 39, Rn. 9a; Koppensteiner/Gruber in Rowedder/Schmidt-Leithoff, 5. Aufl., 2013, § 38, Rn. 35; so auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft: Paefgen, a.a.O., Rn. 133, und Schneider/Schneider in Scholz, GmbHG, 11. Aufl. 2014, § 38, Rn. 90;.

    Dies berücksichtigt auch den tatsächlichen Umstand, dass es im Hinblick auf die finanzielle Situation einer sich in der wirtschaftlichen Krise befindlichen Gesellschaft kaum möglich sein wird, eine zur Übernahme des Amtes als Pfleger oder Notgeschäftsführer bereite Person zu finden (vgl. zu Letzterem auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2010, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2008, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.02.2006, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 25 Wx 56/10

    Ablehnung der Eintragung der Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH im

    Ein solcher liegt regelmäßig vor, wenn es sich bei dem abberufenen Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Gesellschafter ist und davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1981, 266, 269; BayObLGZ 1992, 253, 254; BayObLGZ 1999, 171 = Rpfleger 1999, 494; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144; KG GmbHR 2001, 147; OLG Hamm GmbHR 1989, 35; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 132; OLG Köln Rpfleger 2008, 366; Lohr, RNotZ 2002 164, 167 m. w. Nachw. Lohr DStR 2002, 2173, 2176; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl., § 38 GmbHG, Rdn. 42; Scholz/Schneider GmbHG, 9. Aufl., § 38 GmbHG, Rdn. 90; Krafka/Willer/Kühn, a. a. O., Rdn. 1093 m. w. Nachw.; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, a. a. O., § 38 GmbHG, Rdn. 87).

    Es ist vielmehr angesichts der Personenidentität von Geschäftsführungs- und Willensorgangen in der Gesellschaft im Interesse der Rechtssicherheit geboten, höhere Anforderungen an die Amtsniederlegung oder die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers zu stellen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 132, 133).

    Anderenfalls könnte dieser nach freiem Belieben das Vermögen der Gesellschaft dem Zugriff der Gläubiger entziehen, indem er die Gesellschaft durch seine Amtsniederlegung oder seine Abberufung handlungsunfähig macht ( vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132 f.; Lohr, RNotZ 2002, 164, 168 ff.; Lohr, DStR 2002, 2173, 2177 ff.).

    Im Übrigen ist auch fraglich, ob in Ansehung des Insolvenzeröffnungsverfahrens die Gesellschaft überhaupt über Mittel verfügt, die für den Notgeschäftsführer zur Verfügung stehen (vgl. dazu BayObLGZ 1981, 266, 268; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 132).

  • OLG Bamberg, 17.07.2017 - 5 W 51/17

    Zurückweisung des Antrags auf Eintragung der Amtsniederlegung eines

    Es ist angesichts der Personenidentität von Geschäftsführungs- und Willensorganen in der Gesellschaft im Interesse der Rechtssicherheit geboten, höhere Anforderungen an die Amtsniederlegung oder die Abberufung des Gesellschafter/Geschäftsführers zu stellen (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132, 133).
  • OLG München, 29.05.2012 - 31 Wx 188/12

    Handelsregisterverfahren: Ablehnung der Eintragung der Amtsniederlegung des

    Da der alleinige Gesellschafter zudem diese Rechtsposition leugnet und auch keinen anderen Geschäftsführer bestellt, ergebe sich daraus für den Rechtsverkehr die völlige Handlungsunfähigkeit der GmbH und eine unabsehbare Unklarheit hinsichtlich ihrer Vertretung, wenn man die Abberufung als wirksam erachten werde (OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132; so auch OLG Köln, FGPrax 2008, 79).

    Eine allgemeine und umfassende Prüfung der materiellen Wirksamkeit der Gesellschafterbeschlüsse und Erklärungen scheidet indes aus (so zuletzt OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132 unter Berufung auf BGH, NJW 1980, 2415 und BayObLGZ 1981, 266 ; vgl. aber auch OLG Hamm, DNotZ 1989, 396 (398).

  • OLG München, 16.03.2011 - 31 Wx 64/11

    GmbH: Wirksamkeit des Beschlusses eines Alleingesellschafters über seine eigene

    Andernfalls könnte der Alleingesellschafter-Geschäftsführer das Erfordernis eines wichtigen Grundes für die Amtsniederlegung durch die eigene Abberufung bzw. durch die Amtsbeendigung im Wege des In-Sich-Geschäfts unterlaufen (vgl. OLG Zweibrücken GmbHR 2006, 430).
  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 235/06

    Zurückverweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    In diesem Zusammenhang ist es zutreffend davon ausgegangen, dass wichtige Stimmen der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung die Amtsniederlegung des alleinigen geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH in der wirtschaftlichen Krise oder nach Einreichung eines Insolvenzantrags für rechtsmissbräuchlich und unwirksam halten (vgl. insbesondere BayObLGZ 1999, 171, 173; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609, 610 ; OLG Zweibrücken ZIP 2006, 950 f. ).
  • OLG Dresden, 18.12.2014 - 5 W 1326/14

    Wirksamkeit der Niederlegung des Geschäftsführeramts durch den Betreuer des

    Die Klägerin weist zutreffend unter Berufung auf den Beschluss des OLG München vom 16.03.2011 (31 Wx 64/11, NJW-RR 2011, 773) darauf hin, dass es regelmäßig wegen Rechtsmißbrauches unwirksam ist, wenn sich der alleinige Gesellschafter einer GmbH seinen Pflichten als Geschäftsführer - ohne wichtigen Grund - durch Beendigung seiner Tätigkeit entzieht, ohne einen neuen Geschäftsführer zu bestellen (ebenso OLG Zweibrücken, Beschl. v. 15.02.2006, 3 W 209/05, ZIP 2006, 950).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06

    Beratungspflichtverletzung des Steuerberaters: Vermutung beratungsgemäßen

    Dabei lag auf der Hand, dass es unter dem Aspekt des Rechtsmissbrauchs keinen Unterschied machen würde, ob der Kläger sein Amt durch eine Erklärung in seiner Eigenschaft als Alleingeschäftsführer niederlegte oder ob er in seiner Eigenschaft als Alleingesellschafter einen Beschluss fasste, sich als Geschäftsführer abzuberufen; die letztgenannte Möglichkeit wäre lediglich ein untauglicher Versuch, die vorgenannten Grundsätze der Rechtsprechung zu umgehen (so jetzt ausdrücklich OLG Zweibrücken OLGRep. 2006, 501; diese Entscheidung konnte RA H. allerdings noch nicht kennen).
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